
strukturelle KONTINUITÄT FÜR LEBENSWERKE
Neugründung einer Stiftung in Liechtenstein
Eine Stiftungsneugründung in Liechtenstein schafft einen klar definierten rechtlichen Ordnungsrahmen, innerhalb dessen Vermögens- und Unternehmenswerte langfristig, stabil und unabhängig von kurzfristigen Einflüssen strukturiert und gesichert werden können.

Was ist eine
liechtensteinische
Stiftung?
Rechtliche Selbstständigkeit
Eine Stiftung ist eine verselbstständigte Vermögensmasse, eine juristische Person, ohne Gesellschafter. Eingebrachtes Vermögen wird rechtlich verselbstständigt und vor dem Zugriff Dritter geschützt
Stifterwille & Zweckbindung
Maßgeblich ist der bei Gründung festgelegte Stifterwille. Er ist in den Stiftungsdokumenten festgehalten und bindet Organe sowie Entscheidungsmechanismen. Damit bildet er die verbindliche Grundlage der Stiftungstätigkeit.
Governance & Kontrolle
Die Verwaltung erfolgt durch den Stiftungsrat innerhalb eines klar definierten Governance-Rahmens. Zuständigkeiten, Kontrolle und Verantwortlichkeiten sind strukturell festgelegt.
Langfristige Kontinuität
Stiftungen sind auf eine langfristige Zweckverfolgung ausgelegt und gewährleisten Stabilität über Generationen hinweg – unabhängig von persönlichen, wirtschaftlichen oder politischen Veränderungen.
alpen-bollwerk für vermögenswerte
Für wen ist die Gründung einer (FL) Stiftung sinnvoll?
Eine liechtensteinische Stiftung richtet sich an Personen, deren Vermögens- oder Unternehmensstruktur eine neue Ordnungsebene benötigt. Sie kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn gewachsene Strukturen, Beteiligungen oder familiäre Konstellationen nicht mehr isoliert betrachtet werden können, sondern einen übergeordneten, langfristig tragfähigen Rahmen erfordern, der das volle Potenzial des Vermögens entfaltet.
Für erfolgreiche Unternehmer
Durch die Einbringung von Unternehmensbeteiligungen in eine liechtensteinische Stiftung entsteht eine rechtlich eigenständige Holding-Struktur, die Beteiligungen bündelt, stabilisiert und in Ihrem Interesse strategisch ausrichtet.
Unternehmensträgerstiftungen eignen sich insbesondere für erfolgreiche Unternehmer die Wachstum, Kontinuität, internationale Bewegungsfreiheit und strategische Handlungsfreiheit dauerhaft sichern möchten.
Optimale Ertragsverwendung
Erträge aus Unternehmensbeteiligungen werden innerhalb der Stiftung gebündelt und gezielt eingesetzt. Losgelöst von kurzfristigen privaten Steuerbelastungen für ein bestmögliches Vermögenswachstum
Planbare Exit- und Verkaufsstrukturen
Unternehmensverkäufe lassen sich innerhalb der Stiftungsstruktur strategisch vorbereiten und umsetzen. Verkaufserlöse bleiben strukturiert verfügbar und eröffnen so neue unternehmerische Handlungsspielräume.
Internationale Bewegungsfreiheit
Durch die Einbindung der Unternehmensbeteiligung in eine FL-
Stiftungsholding bleibt die Betriebsstätte in Deutschland erhalten, was eine flexible Wohnsitzgestaltung ermöglicht.
Generationsübergreifende Unternehmensfortführung
Die Stiftung sichert die langfristige Fortführung des Unternehmens unabhängig von Erbfällen oder Geschäftsführerwechseln und schafft eine stabile und effiziente Eigentümerstruktur über Generationen hinweg.
Reduktion persönlicher Haftungs- und Konfliktrisiken
Durch die Verselbstständigung werde die Beteiligungen aus der privaten Sphäre herausgelöst. Konflikte, Trennungen oder individuelle Haftungsthemen wirken sich nicht auf die Stiftungssubstanz aus.
Für vermögende Privatpersonen
Durch die Übertragung privaten Vermögens in eine liechtensteinische Stiftung entsteht eine eigenständige Struktur, die dessen potential bündelt und langfristig absichert.
Immobilien oder Finanzanlagen werden aus der persönlichen Sphäre herausgelöst und in eine von Ihnen klar geregelte Struktur verwaltet. Stiftungen eignen sich insbesondere für vermögende Privatpersonen, die langfristige Vermögenssicherung, klare familiäre Regelungen und effiziente Nachlassplanung miteinander verbinden möchten.
Optimierter Vermögensaufbau
Die steuerlich begünstigte Behandlung von Erträgen innerhalb der Stiftung ermöglicht eine effiziente Reinvestition und beschleunigt den langfristigen Vermögensaufbau.
Flexible Vermögensnutzung
Ausschüttungen können individuell geregelt und an persönliche Bedürfnisse angepasst werden. Kapital bleibt innerhalb der Struktur erhalten und kann gezielt eingesetzt oder zurückgehalten werden.
Nachhaltiger Vermögensschutz
Persönliche Veränderungen wie Trennungen, familiäre Spannungen oder individuelle Haftungsthemen wirken sich nicht auf die Stiftungsstruktur aus. Das Vermögen bleibt klar abgegrenzt.
Internationale Lebensgestaltung
Die Stiftung ermöglicht eine flexible Wohnsitzgestaltung und internationale Lebensplanung, ohne dass bestehende Vermögensstrukturen laufend angepasst oder neu aufgebaut werden müssen.
Effiziente Vermögensweitergabe
Begünstigungs- und Vermögensregelungen werden frühzeitig festgelegt und schaffen Klarheit für kommende Generationen. Vermögensübergänge erfolgen strukturiert und ohne substanzielle Brüche.
Unternehmer
Privatpersonen

01.
Sie möchten Ihre Ist-Situation optimieren
Sie haben Ihre Situation neu bewertet und sind zu dem Entschluss gekommen, dass Sie Optimierungspotential für sich sehen.
03.
Wir führen ein zielorientiertes Erstgespräch
In einem ersten Gespräch gehen wir die Punkte durch, auf die es ankommt, und nutzen dies als Basis für unsere Ausarbeitung.
04.
Sie erhalten von uns einen klaren Fahrplan
Anhand Ihrer Ist-Situation präsentieren wir Ihnen Optionen, wie Sie zu Ihrem Ziel kommen und wie wir Sie dabei begleiten können.
Der Weg zur langfristigen Partnerschaft
Vom Erstgespräch zur fundierten Entscheidung
internationale stiftungslösungen mit mandantenfokus
Zwei spezialisierte Partner für tragfähige Strukturen
Die erfolgreiche Umsetzung einer liechtensteinischen Stiftungsstruktur erfordert sowohl internationale Strukturierungskompetenz als auch eine rechtssichere operative Umsetzung vor Ort. Vor diesem Hintergrund arbeiten Hermes & Partner und die Euro Treuhand AG eng zusammen und bringen ihre jeweiligen Schwerpunkte koordiniert in die Gesamtstruktur ein.
Interdisziplinäre Schnittstelle
Die Hermes & Partner fungiert dabei als zentrale Schnittstelle zwischen der Stiftung und den beteiligten nationalen und internationalen Akteuren. Dabei behalten wir dank interdisziplinärer und grenzüberschreitender Fachkenntnisse den Überblick über die Gesamtsituation und sorgen für eine reibungslose Umsetzung.
Internationale Projektleitung
Die Hermes & Partner koordiniert die Stiftungserrichtung organisatorisch über die formelle Errichtung hinaus. Der Fokus liegt auf der internationalen Koordinierung des Projekts sowie der strukturierten Einbindung bestehender Vermögenswerte.
Strategische Spezialisierung
Koordination und Organisation grenzüberschreitender Projekte sowie nationaler und internationaler Berater
Organisatorische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen der Stiftung, insbesondere ihrer Wirtschaftlichkeit und Rentabilität
Planung und Abstimmung der Überführung von liquiden und substantiellen Vermögenswerten
Einbindung und Überführung von Vermögenswerten, darunter Immobilien, Unternehmensbeteiligungen sowie liquide Vermögenswerte
Abstimmung mit nationalen und internationalen Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren
Langfristige Begleitung der Stiftung und Sicherstellung des historischen Stifterwillens im Rahmen der Stiftungsratstätigkeit




Lokales Treuhand-Unternehmen
Die Euro Treuhand AG, ein national verankertes und bewilligtes Treuhand-Unternehmen, übernimmt die Errichtung der Stiftung in Liechtenstein und stellt die ordnungsgemässe rechtliche und administrative Umsetzung sicher.
Rechtssichere & reibungsfreie Gründung
Als historisch etabliertes liechtensteinisches Treuhandunternehmen unter der staatlichen Aufsicht der Finanzmarktaufsicht gewährleistet die Euro Treuhand AG eine rechtssichere Gründung sowie die kontinuierliche Verwaltung der Stiftung gemäss den geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Operative Spezialisierung
Finanzberatung, Wirtschaftsberatung und Steuerberatung.
Gründung von Verbandspersonen, Gesellschaften und Treuhänderschaften
Ausarbeitung von massgeschneiderten Stiftungsstatuten, -Beistatuten und Reglementen.
Etablierung eines tragfähigen Governance-Systems, in Bezug auf "Check und Balance".
Übernahme von Verwaltungsmandaten nach Art. 180a PGR sowie von Treuhänderschaften.
Durchführung der regulatorischen Compliance-Prüfungen.
Laufende Buchhaltung sowie prüferische Durchsicht (Review).
häufig gestellte fragen
Ihre Fragen,
unsere Antworten
Eine liechtensteinische Stiftung ist ein rechtlich selbstständiger Rechtsträger, der Vermögenswerte dauerhaft einem festgelegten Zweck unterstellt. Grundlage ist der Stifterwille, der die Struktur, Zielsetzung und Governance der Stiftung definiert.
Nach der Errichtung wird das Vermögen von der Person des Stifters getrennt und von der Stiftung selbst gehalten. Die Verwaltung erfolgt durch die vorgesehenen Organe, insbesondere den Stiftungsrat, der für die ordnungsgemäße Führung und die Wahrung des Stifterwillens verantwortlich ist.
Das liechtensteinische Stiftungsrecht ermöglicht eine individuelle Ausgestaltung mit klaren Entscheidungs- und Kontrollmechanismen und ist auf langfristige Stabilität und Kontinuität ausgerichtet.
Liechtenstein zeichnet sich durch ein besonders differenziertes Stiftungsrecht aus, das sowohl private als auch unternehmerische Zielsetzungen abbilden kann. Im Vergleich zu vielen anderen Standorten bietet es mehr Gestaltungsfreiheit bei gleichzeitig hoher rechtlicher Stabilität und internationaler Anerkennung.
Entscheidend sind Zielsetzung, Verantwortungsstruktur und der gewünschte zeitliche Horizont. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass eine Stiftungsstruktur regelmäßig ab einem Privatvermögen von rund 2 Mio. Euro oder bei unternehmerischen Strukturen mit etwa 250.000 Euro nachhaltigem Jahresgewinn sinnvoll einsetzbar ist.
Absolut. Viele unserer Mandate haben internationalen Bezug über mehrere Länder hinweg. Wir koordinieren die Zusammenarbeit zwischen beteiligten Jurisdiktionen, Beratern und Institutionen und stellen sicher, dass die Struktur rechtlich sauber, konsistent und tragfähig umgesetzt und geführt wird.
Stiftungen sind auf Beständigkeit ausgelegt, müssen aber gleichzeitig auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren können. Eine sorgfältige Ausgestaltung berücksichtigt daher von Beginn an Vorkehrungen, die Neuausrichtungen innerhalb des rechtlichen Rahmens ermöglichen, ohne die Grundordnung zu gefährden.
Ja, dies kann sogar sehr sinnvoll sein. Stiftungen können gezielt als Holding- oder Beteiligungsträger eingesetzt werden. Entscheidend ist die saubere Trennung zwischen operativer Unternehmensführung und übergeordneter Eigentümer- und Governance-Ebene.
.png)
.png)
.png)
