

Welche Rolle hat der Stiftungsrat in der Führung?
Zentrales Leitungsorgan der Stiftung
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung. Er führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt diese nach aussen. Dabei trägt er die Gesamtverantwortung für die Verfolgung des Stiftungszwecks.
Umsetzung des Stifterwillens
Hierbei ist der Stiftungsrat an den historischen Willen des Stifters gebunden. Sodass er nach Mass des Zweckes, Statuten, Beistatuten und Reglementen handeln muss.
Steuerung der Vermögenswerte
Der Stiftungsrat überwacht die Verwaltung des Stiftungsvermögens, hat sich bei Investitionen sowie Ausschüttungen an die vom Stifter definierten Stiftungsdokumente zu halten und stellt die Substanzerhaltung sicher.
Governance, Kontrolle und Dokumentation
Der Stiftungsrat verantwortet Entscheidungsprozesse i. S. d. Stifterwillens wir ordnungsgemäße Beschlussfassung sowie die Einhaltung regulatorischer und rechtlicher Anforderungen, einschliesslich der Auskunfts- und Kontrollrechte.

H&P
Alleinstellungsmerkmale
als Stiftungsrat

Alleinstellungsmerkmale
als Stiftungsrat
1
Interdisziplinäre operative Kompetenz
Die laufende Stiftungsführung basiert auf der kombinierten Fachkompetenz von Juristen, internationalen Vermögensverwaltern, Steuerrecht- und Treuhand-Experten. Dadurch kann auch bei komplexen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen der Überblick behalten werden, sodass eine dauerhaft stabile und nachhaltige Verwaltung der Stiftung gewährleistet ist.
2
Mehrgliedriger Stiftungsrat mit integrierter Kontrolle
Der Stiftungsrat ist bewusst mehrköpfig und besteht aus drei Mitgliedern. Entscheidungen erfolgen auf Basis eines strukturierten Vier-Augen- und Kontrollprinzips. So wird ein Machtvakuum vermieden, die Entscheidungsqualität gesichert und die laufende Kontrolle innerhalb des Organs gewährleistet.
3
Langfristige Kontinuität in der Umsetzung des Stifterwillens
Die Tätigkeit des Stiftungsrats ist auf langfristige Führung ausgelegt. Sie verbindet die interdisziplinäre Fachkenntnis und innovative Ansätze eines jungen Teams mit der institutionellen Beständigkeit und der langjährigen Erfahrung eines etablierten liechtensteinischen Treuhandpartners. So wird sichergestellt, dass der Stifterwille nicht nur heute, sondern über Generationen hinweg konsistent umgesetzt wird.
4
Grenzüberschreitende Steuerung und Koordination
Die Tätigkeit des Stiftungsrats endet nicht an nationalen Grenzen. Internationale Strukturen, deutsche Unternehmensbeteiligungen und grenzüberschreitende Sachverhalte werden aktiv gesteuert, koordiniert und in die laufende Struktur integriert. Hierbei behalten wir durch unsere interdisziplinären und grenzüberschreitenden Fachkenntnisse den Überblick über die Gesamtsituation und sorgen für eine reibungslose Umsetzung.
5
Institutionelle Besetzung für Resilienz
Ein Sitz im Stiftungsrat kann von einer juristischen Person ausgeübt werden und nicht nur von natürlichen Personen. Dadurch wird die Beständigkeit des Gremiums sichergestellt. Risiken wie Geschäftsunfähigkeit – etwa bei Krankheit, Abwesenheit oder personellen Veränderungen – werden so reduziert. Zuständigkeiten und Vertretungen sind klar geregelt, und Entscheidungen beruhen nicht auf Einzelwissen, sondern auf gebündelter fachlicher Expertise.
lösungsorientierte fürhung komplexer strukturen
Ihr Stiftungsrat für gesicherte Kontinuität
Eine Stiftung benötigt über ihre Errichtung hinaus eine Führung, die Struktur, Strategie und Stifterwillen dauerhaft zusammenhält. Als Stiftungsrat sorgen wir dafür, dass Governance, Entscheidungsprozesse und Vermögenssteuerung kontinuierlich und konsequent im Sinne des Stifterwillens umgesetzt werden.
Unser Team aus Juristen, internationalen Vermögensverwaltern sowie Steuer- und Treuhand-Experten vereint gebündelte Expertise und gewährleistet eine integrierte Steuerung auch komplexer und grenzüberschreitender Fragestellungen.
