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Die liechtensteinische Stiftung

  • Autorenbild: Tom Hermes
    Tom Hermes
  • vor 11 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Bereits seit Jahrzehenten ist das Fürstentum Liechtenstein – im Herzen Europas – als Wirtschaftsstandort bekannt für die Verwaltung von weltweitem Vermögen. In diesem Zusammenhang hat die liechtensteinische Stiftung eine lange Tradition und ist das geeignete Vehikel, Vermögen nicht nur über Generation zu erhalten, sondern durch eine effektive Vermögensverwaltung auch steig zu mehren. Zugleich kann die liechtensteinische Stiftung in Form einer Holdinggesellschaft durchaus als idealer Rechtsträger für eine effektive Nachfolgeplanung fungieren, denn das liberale liechtensteinische Stiftungsrecht bietet dahingehend weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten.


Doch zunächst: Was genau ist eine Stiftung?

Gem. Art. 552 § 1 Abs. 1 S. 1 Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) ist eine Stiftung ein rechtlich und wirtschaftlich verselbstständigtes Zweckvermögen, welches als Verbandsperson (juristische Person) durch die einseitige Willenserklärung des Stifters errichtet wird. Greifbarer wird diese Legaldefinition, wenn man sich vor Augen führt, dass die Stiftung eine eigentümerlose Rechtspersönlichkeit ist. Das heißt, eine liechtensteinische Stiftung befindet sich weder im Eigentum des Stifters noch der Begünstigten – anders als bei Shareholdern, welche tatsächliche Eigentümer des Unternehmens sind. Durch die Stiftungserrichtung ist das Stiftungsvermögen somit von dem Privatvermögen des Stifters rechtlich getrennt und wird ihm bei entsprechender Ausgestaltung der Stiftung nicht mehr zugerechnet, sodass es vor dem Zugriff Dritter geschützt ist.

 

Dieses Zweckvermögen wird durch den Stiftungsrat handlungsfähig. Dabei bildet der Stiftungsrat jedoch keinen eigenen Willen aus, sondern agiert im Einklang mit dem Stiftungszweck und orientiert sich am ursprünglichen Willen des Stifters zur Zeit der Errichtung. Eine Stiftungserrichtung erfolgt durch ein einseitiges und nicht empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft, welches zwingend die Absicht zur Errichtung der Stiftung, die Festlegung des zu widmenden Vermögens (Mindestkapital 30.000 CHF, EUR oder USD) sowie des Stiftungszweckes umfassen muss.

 

Der Stiftungszweck

Das „Herzstück“ einer Stiftung ist der Stiftungszweck – er definiert diesen und kann entweder gemeinnützig oder privatnützig ausgerichtet sein. Eine solche Unterscheidung ist maßgebliche  Entstehungsvoraussetzung der Stiftung, ob eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich ist bzw. ob die Stiftung der Stiftungsaufsicht unterliegt.

 

Eine privatnützige Stiftung - in Form von Familien- und Holdingstiftung – ist nicht eintragungspflichtig. Es erfolgt nur eine sog. Hinterlegung der Gründungsanzeige beim Amt für Justiz; diese ist jedoch nicht konstitutiv und ist zudem grundsätzlich nicht der Stiftungsaufsicht unterlegen. Daher ist ein ausgewogenes stiftungsinternes Kontrollsystem erforderlich, das Kontrolle und Verwaltung in Einklang bringt, um die nachhaltige Verfolgung des Stiftungszweckes sicherzustellen – ermöglicht durch das liechtensteinische Stiftungsrecht. 

 

Im europäischen Wettbewerb sind nicht nur steuerliche Aspekte – welche durchaus attraktiv im Fürstentum Liechtenstein sind - ausschlaggebend für die Rechtsträgerwahl, sondern auch gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte. Im Kontext der Stiftung ist die interne Governance – also interne Kontrolle der Organe - von essenzieller Bedeutung um sicherzustellen, dass das Stiftungsvermögen auch zweckgemäß verwaltet wird. Hier wird dem Stifter eine Vielzahl von Möglichkeiten durch das liberale Stiftungsrecht eingeräumt. Diese Rechtsform ermöglicht es so, das Vermögen langfristig zu sichern und zu verwalten, ohne dass eine direkte Zurechnung zum Stifter besteht. Bei entsprechender Ausgestaltung der Stiftung können sowohl zivilrechtliche als auch steuerliche Schutzwirkungen erzielt werden, während der Stifter und seine Familie weiterhin von den Erträgen des Vermögens profitieren. Zeitgleich kann durch die Stiftung eine langfristige sowie prosperierende Verbindung von Werten, Vermögen, Unternehmen und Familie sichergestellt werden.


 
 
 

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