Die Schwächen einer deutschen GmbH-Holding
- Tom Hermes

- 18. Juli 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 5 Tagen
Für viele Unternehmer gilt die GmbH-Holding als bewährtes Instrument zur Strukturierung von Unternehmen und Vermögen. Haftungsbeschränkung, steuerliche Vorteile und klare Beteiligungsverhältnisse machen sie auf den ersten Blick attraktiv und seriös. Bei genauerer Betrachtung zeigen sich jedoch die Risiken und Fallstricke dieses Modells deutlich.
Wegzug – steuerliche Stolperfalle bei Auslandsplänen
Verlegt ein Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland, kann dies erhebliche steuerliche Folgen nach sich ziehen. Nach § 6 AStG wird ein fiktiver Veräußerungsgewinn unterstellt: Der Wertzuwachs der Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs gilt als realisiert – selbst wenn tatsächlich keine Veräußerung stattgefunden hat. Der Steuerpflichtige wird so behandelt, als hätte er seine Anteile verkauft. Die Folge sind sofort fällige Steuerforderungen, die Liquidität binden und die unternehmerische Flexibilität einschränken.
Haftung – begrenzt, aber nicht risikofrei
Trotz der Haftungsbeschränkung einer GmbH zeigt die unternehmerische Praxis ein differenzierteres Bild. Persönliche Bürgschaften oder die Gefahr einer Durchgriffshaftung können dazu führen, dass das Privatvermögen dennoch haftungsrelevant wird – ein Risiko, das häufig unterschätzt wird.
Erbschaftsteuer – Belastung für die nächste Generation
GmbH-Anteile unterliegen im Erbfall der Erbschaftsteuer, selbst wenn das Unternehmen fortgeführt wird. Zwar bestehen unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Begünstigungen für Betriebsvermögen, diese entfallen jedoch ganz oder teilweise, wenn das Unternehmen in erheblichem Umfang sogenanntes schädliches Verwaltungsvermögen hält – etwa vermietete Immobilien, Wertpapiere oder Edelmetalle. Die Folge sind erhebliche Steuerbelastungen, die unter Umständen die Fortführung des Unternehmens gefährden können.
Scheidung – wenn private Konflikte unternehmerische Folgen haben
Eine Scheidung kann für Unternehmer nicht nur emotional, sondern auch wirtschaftlich gravierend sein. GmbH-Anteile fallen häufig in den Zugewinnausgleich. Selbst Eheverträge bieten keine absolute Sicherheit, da sie der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) betont die Einzelfallprüfung – und macht das Eherecht damit faktisch zu einem Einzelfallrecht. Die Folge ist Rechtsunsicherheit bis hin zur Gesamtnichtigkeit von Unternehmereheverträgen, wie auch vergangene Entscheidungen[1] des BGH zeigen.
[1] BGH, Beschluss vom 15.02.2017 – XII ZB 109/16 in NJW 2017, 1883; BGH, Beschluss vom 20.03.2019 – XII ZB 310/18 in NJW 2019, 2020.
Unternehmensnachfolge – ohne klare Regelung droht Zersplitterung
Fehlt eine rechtlich abgestimmte Nachfolge- und Nachlassplanung, kann es im Erbfall zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Erbstreitigkeiten und ungewollten Anteilsübertragungen kommen. Insbesondere bei GmbH-Holdings besteht das Risiko, dass Gesellschaftsanteile auf Erben übergehen, ohne dass Einfluss auf deren künftige Entscheidungen genommen werden kann. Dies kann zu Kontrollverlust, Zersplitterung der Beteiligungsverhältnisse und einer Schwächung der unternehmerischen Struktur führen – mit erheblichen Risiken für Stabilität und Fortbestand des Unternehmens.
Privatsphäre – eingeschränkt durch gesetzliche Offenlegungspflichten
Die GmbH unterliegt umfangreichen Offenlegungs- und Publikationspflichten. In der Gesamtschau entsteht dadurch eine breite, öffentlich zugängliche Datenlage, die Rückschlüsse auf Vermögensverhältnisse, Beteiligungsstrukturen und unternehmerische Aktivitäten zulässt. Für vermögende Unternehmer kann dies zu einer erheblichen Einschränkung der Privatsphäre führen.
Fazit: Die GmbH-Holding - keine Lösung für alle Fälle
Die GmbH-Holding ist nach wie vor ein bewährtes Gestaltungsmodell, doch sie stellt kein Allheilmittel dar. Steuerliche Sondertatbestände, haftungsrechtliche Risiken, erbrechtliche Unsicherheiten und publikationsbedingte Transparenzpflichten zeigen deutlich: Standardlösungen stoßen schnell an ihre Grenzen. Unternehmer, die Vermögenswerte schützen, die Nachfolge regeln und steuerliche Risiken minimieren möchten, sollten auf individuelle, rechtlich abgestimmte Strukturen setzen.



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